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Versichern Sie unbedingt Bearbeitungsschäden, da diese weder durch Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung noch durch die Versicherung der eingelieferten Objekte versichert sind!
Bearbeitungsschäden sind Schäden an fremden Sachen, die
- durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dergleichen) entstanden sind
- dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten benutzt hat
- durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind und sich diese Sachen im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit befunden haben
sowie aus allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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